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In der Schweiz ist die Ausübung der Jagd kein Privileg, sondern ein Recht. In früheren Zeiten beanspruchte der Adel die Jagd als ein Vorrecht für sich. Wer heutzutage in der Schweiz jagen möchte, muss eine Jagdausbildung absolvieren. Die Jungjäger oder die Jungjägerinnen müssen praktisches Wissen erlernen. Dazu gehören:
In der Schweiz ist die Jagd ein hoheitliches Recht und kommt damit dem Staat beziehungsweise den Kantonen zu.
Unterschieden wird zwischen:
Die Jagdrechte werden vom Kanton als Einzelrevier in der Regel für acht Jahre verpachtet. In Kantonen wie Aargau, Luzern oder St. Gallen ist die Revierjagd vorherrschend.
Dabei ist das Jagen im ganzen Kantonsgebiet erlaubt und es wird festgelegt, welche und wie viele Tiere der Jäger erlegen darf. Die Patentjagd ist in Graubünden, Jura, Tessin oder Appenzell dominierend.
Diese Jagd wird von staatlich besoldeten Wildhütern durchgeführt. Ein Jagdrecht von Privat-Jägern ist ausgeschlossen. Diese Regelung gilt einzig für den Kanton Genf.
Die Schweiz spricht sich für eine nachhaltige Jagd aus. Daran sind folgende Aufgaben gekoppelt:
Jagen in der Schweiz wird nicht nur als Abschuss der Wildtiere gesehen. Jäger und Jägerinnen fühlen sich verantwortlich, den Lebensraum vieler Tiere zu schützen und zu pflegen. Obendrein zählt die Wildschadenverhütung zu den Aufgaben. Daneben verpflichten sie sich, einen respektvollen Umgang mit Wildtieren in den Vordergrund zu stellen. Jedoch wird die Jagd, und das nicht nur in der Schweiz, immer wieder kritische Stimmen auf den Plan rufen.